NEU: Fronius Solar.web Business – mehrere PV-Anlagen gleichzeitig überwachen
Mit dem neuen Online-Tool Fronius Solar.web Business können Sie Ihre PV-Systeme mit Fronius Wechselrichtern optimal im Blick behalten oder sich gezielt auf bestimmte Anlagen fokussieren - vom Update der gesamten Flotte bis hin zur Wartung und Analyse einzelner PV-Systeme.
Keine Steuern auf bestimmte PV-Anlagen ab 2023
Wie bereits berichtet, sollen PV-Anlagen bis 30 kW (auf EFH) und bis 100 kW auf (MFH) von der Einkommensteuer befreit werden. Bei der Umsatzsteuerbefreiung gibt es diese Begrenzungen dagegen nicht. Für Anlagen jeglicher Größe, die bei den genannten Gebäuden zum Einsatz kommen, gilt nach Beschluss des Gesetzes ab 01.01.2023 ein Umsatzsteuersatz von 0 Prozent. Die Voraussetzungen für den Nullsteuersatz gelten als erfüllt, wenn eine Anlage die Leistungsgrenze nicht überschreitet. Installateure müssen bis zu dieser Leistung nicht prüfen, ob die Bedingungen erfüllt sind, sondern können in ihrer Rechnung die Umsatzsteuer mit 0 Prozent ansetzen. Der Steuersatz gilt auch für Solarspeicher und Installationsarbeiten.
SMA Batterie-Wechselrichter – Flexibilität durch hohe Batteriekompatibilität
Für eine hohe Unabhängigkeit vom Netzversorger (Autarkie) mit der eigenen PV-Anlage ist ein intelligent angesteuertes Batteriespeichersystem eine wichtige Ergänzung. Die SMA Batterie- und Hybrid-Wechselrichter Sunny Boy Storage, Sunny Island und Sunny Tripower Smart Energy bieten neben wichtigen Netzmanagementfunktionen eine optimale Integration dieser Speicher in die Energieversorgung Ihrer Kunden.
Steuererleichterungen für kleine PV-Anlagen - 70% Regelung entfällt ab sofort und rückwirkend
Bundesregierung beschließt Steuererleichterungen für Betreiber von PV-Anlagen
Ab 1. Januar 2023 ist auf den Ertrag kleiner PV-Anlagen keine Einkommenssteuer mehr zu zahlen. Profitieren sollen Anlagen auf Einfamilienhäusern bis 30 kWp. Bei Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Häusern liegt die Grenze bei 15 kWp pro Wohn- oder Gewerbeeinheit (max. 100 kWp pro Steuerpflichtigen).
Änderungen der Förderrichtlinien für Solarwärmeanlagen
Die Bundesregierung hat kurzfristig die Förderrichtlinie für die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) geändert. Die Umstrukturierung der BAFA-Förderung betrifft auch alle Bereiche der BEG-Einzelmaßnahmen und gilt bereits ab 15.08. 2022.die Bundesregierung hat kurzfristig die Förderrichtlinie für die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) geändert. Die Umstrukturierung der BAFA-Förderung betrifft auch alle Bereiche der BEG-Einzelmaßnahmen und gilt bereits ab 15.08. 2022.