Änderungen im EEG zum Jahresbegin 2023
Mit Stichtag 01.01.2023, sind einige für die PV-Förderung betreffenden Änderungen im EEG in Kraft getreten.
- Geändert hat sich die maximale Anlagengröße der Förderung, sie ist von 750 auf 1000 kWp gestiegen. Anlagen bis zu dieser Größe werden mit Einspeisevergütung bzw. Direktvermarktung gefördert. Anlagen über 1000 kWp mittels Ausschreibung
- Entfallen ist die Förderbeschränkung auf 80 % für Anlagengrößen von 300 – 750 kWp. Diese Anlagen bekommen jetzt die volle Förderung
- Die bisherigen Fördersätze für PV-Anlagen bleiben bis Januar 2024 unverändert bestehen
Der Mieterstromzuschlag, der bisher noch einer monatlichen Degression unterlag, bleibt mit den aktuellen Werten vom 01.01.2023 jetzt ebenfalls konstant bis Januar 2024:
0-10 kWp | 2,67 ct/kWh |
10-40 kWp | 2,48 ct/kWh |
40-1000 kWp | 1,67 ct/kWh |
Weitere Informationen in unserer Förderübersicht Solarstrom: Förderübersicht Solarstrom
Neuerungen im KOSTAL Solar Webshop - Diese Neuerungen treten 2023 in Kraft
Neuerungen ab dem 01.01.2023
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Kirchhainer Kunde freut sich über ein FoxESS Speicherpaket zu seinem 70. Geburtstag
Kirchhainer Kunde erhält ein Speicherpaket von FoxESS zum 70. Geburtstag
Anlässlich seines Deutschlandbesuches bei Wagner Solar verschenkt Lyren Liu, VP & Global Sales Director von FoxESS ein Speicherpaket FoxESS CS2900 V1.0 an Herrn Dr. med. Wolf Pohl. Der Kirchhainer freut sich sehr über das nachträgliche Geschenk zu seinem 70. Geburtstag, mit dem er nun seine Speicherkapazität seiner Solarstromanlage von Wagner Solar erweitern kann und bedankt sich nochmals ganz herzlich für dieses tolle Präsent!
Jahressteuergesetz befreit private Photovoltaikanlagen von Einkommen- und Mehrwertsteuer
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