Kirchhainer Kunde freut sich über ein FoxESS Speicherpaket zu seinem 70. Geburtstag
Kirchhainer Kunde erhält ein Speicherpaket von FoxESS zum 70. Geburtstag
Anlässlich seines Deutschlandbesuches bei Wagner Solar verschenkt Lyren Liu, VP & Global Sales Director von FoxESS ein Speicherpaket FoxESS CS2900 V1.0 an Herrn Dr. med. Wolf Pohl. Der Kirchhainer freut sich sehr über das nachträgliche Geschenk zu seinem 70. Geburtstag, mit dem er nun seine Speicherkapazität seiner Solarstromanlage von Wagner Solar erweitern kann und bedankt sich nochmals ganz herzlich für dieses tolle Präsent!
Jahressteuergesetz befreit private Photovoltaikanlagen von Einkommen- und Mehrwertsteuer
In diesem Newsbeitrag von der Fachzeitschrift Photon, erhalten Sie Informationen über das Jahressteuergesetz, welches private Photovoltaikanlagen von der Einkommens- und Mehrwertsteuer befreit.
Mit der Verabschiedung des Jahressteuergesetzes hat der Deutsche Bundestag den Weg für weit gehende steuerliche Erleichterungen für kleine Photovoltaikanlagen bis 30 Kilowatt Leistung freigemacht.
5+5 Jahre SMA Garantie
Weitere fünf Jahre volle Garantie auf SMA Wechselrichter für das Eigenheim kostenlos
Sicherheit ist ein gutes Gefühl, denn sie steht für absolute Sorgenfreiheit. Mit einem Wechselrichter von SMA entscheiden sich Kunden bewusst für Qualität und Langlebigkeit. Selbst wenn es bei einem Gerät einmal zu einem Service-Fall kommen sollte, muss man sich keine Gedanken machen. Warum? Weil SMA Wechselrichter für das Eigenheim von doppelter Sicherheit profitieren*.
NEU: Fronius Solar.web Business – mehrere PV-Anlagen gleichzeitig überwachen
Mit dem neuen Online-Tool Fronius Solar.web Business können Sie Ihre PV-Systeme mit Fronius Wechselrichtern optimal im Blick behalten oder sich gezielt auf bestimmte Anlagen fokussieren - vom Update der gesamten Flotte bis hin zur Wartung und Analyse einzelner PV-Systeme.
Keine Steuern auf bestimmte PV-Anlagen ab 2023
Wie bereits berichtet, sollen PV-Anlagen bis 30 kW (auf EFH) und bis 100 kW auf (MFH) von der Einkommensteuer befreit werden. Bei der Umsatzsteuerbefreiung gibt es diese Begrenzungen dagegen nicht. Für Anlagen jeglicher Größe, die bei den genannten Gebäuden zum Einsatz kommen, gilt nach Beschluss des Gesetzes ab 01.01.2023 ein Umsatzsteuersatz von 0 Prozent. Die Voraussetzungen für den Nullsteuersatz gelten als erfüllt, wenn eine Anlage die Leistungsgrenze nicht überschreitet. Installateure müssen bis zu dieser Leistung nicht prüfen, ob die Bedingungen erfüllt sind, sondern können in ihrer Rechnung die Umsatzsteuer mit 0 Prozent ansetzen. Der Steuersatz gilt auch für Solarspeicher und Installationsarbeiten.