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Förderung von Solarwärmeanlagen

Profitieren Sie von attraktiven Förderkonditionen für die Nutzung erneuerbarer Wärme!

Die Förderung von Solarwärmeanlagen für Bestandsgebäude erfolgt im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen - Heizungstausch

Förderung für den Heizungstausch

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Förderung für den Heizungstausch

Grundförderung 30 Prozent

In Bestandsgebäuden wird der Austausch alter, fossiler Heizungen durch neue Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien mit einem Grundfördersatz von 30 % bezuschusst. Förderfähig sind:

  • Solarwärmeanlagen
  • Biomasseheizungen (min. 5 kW Nennwärmeleistung)
  • Elektrisch angetriebene Wärmepumpen
  • Brennstoffzellenheizung
  • Innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien (Anteil der Erneuerbaren min. 80 % der Gebäudeheizlast)
  • Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes
  • Anschluss an ein Gebäudenetz
  • Anschluss an ein Wärmenetz
  • Provisorische Heiztechnik bei Heizungsdefekt (1 jährige Bezuschussung der Miete einer herkömmlichen Heizung, nur in Kombination mit der Installation einer förderfähigen Heizung)

Effizienzbonus 5 Prozent

Für Wärmepumpen ist zusätzlich ein Effizienzbonus von 5% erhältlich.

Emissionsminderungsbonus

Für Biomasseheizungen wird ein pauschaler Zuschlag von 2500 € gewährt.

Klimageschwindigkeitsbonus 20 Prozent

Haus- und Wohnungseigentümer, die ihre alte Heizung bis zum 31. Dezember 2028 austauschen, werden mit einem Klimageschwindigkeitsbonus von 20 % belohnt.

Einkommensbonus 30 Prozent

Haus- und Wohnungseigentümer mit einem Haushaltseinkommen unter 40.000 €/Jahr können zusätzlich einen Einkommensbonus von 30 % beantragen.

Kumulierbare Förderung

Die Förderung ist kumulierbar bis zu einem Fördersatz von 70 %. Die maximale Fördersumme beträgt 21.000 €.

Ergänzungskredit

Zusätzlich zur Förderung können private Haus-/Wohnungseigentümer mit einem Jahreshaushaltseinkommen bis 90.000 € einen zinsverbilligten Ergänzungskredit beantragen (maximal 120.000 €, Zinsermäßigung 2,5 % bei 10-jähriger Zinsbindung).

 

Antragsstellung

In 4 Schritten zur Förderung:

vier schritte foerderung

Zuständig für die diese Förderung ist KfW Bank www.kfw.de/Heizungsförderung. Die Antragsstellung erfolgt online und ist voraussichtlich ab dem 27.02.2024 möglich.

  • Mit der Antragsstellung ist verpflichtend ein abgeschlossener Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen vorzulegen. Der Vertrag muss eine Vereinbarung enthalten, die festlegt, das dieser nur in Kraft tritt, wenn es zu einer Förderzusage kommt.
  • Mit den Arbeiten darf erst nach Erhalt der Förderzusage begonnen werden.

In einer Übergangzeit bis zum 31.08.2024 kann der Heizungstausch bereits vor der Antragsstellung erfolgen (dies erfolgt auf eigenes Risiko, da kein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht). Der Förderantrag ist dann bis spätestens 30.11.2024 nachzureichen.

Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen in Wohngebäuden

Alternativ zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können Eigentümer von Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen für eine Heizungserneuerung oder eine energetische Gebäudesanierung eine 20 %ige Steuerermäßigung im Rahmen ihrer Einkommenssteuer beim Finanzamt beantragen. 

  • Nur für Heizungsanlagen entsprechend den Vorgaben der BEG-Förderung
  • Das Gebäude muss bei Beginn der Maßnahme mindestens 10 Jahre alt sein und vom Antragsteller selbst bewohnt werden.
  • Die Maßnahme muss von einem Fachunternehmen ausgeführt werden.
  • Die Steuerermäßigung kann für mehrere Einzelmaßnahmen an einem Objekt in Anspruch genommen werden. Der max. Steuernachlass pro Objekt beträgt 40.000 €
  • Der Steuernachlass wird auf 3 Jahre verteilt. Im ersten und zweiten Jahr nach Abschluss der Baumaßnahme beträgt er jeweils 7 % (max. 14.000 €), im dritten Jahr 6 % (max. 12.000 €) der jährlichen Einkommenssteuer.

Die Anforderungen und der Umfang der Förderung entsprechen weitgehend der BEG. Für die Beantragung der Steuermäßigung sind dem Finanzamt Bescheinigungen vorzulegen, mit denen die ausführenden Fachunternehmen die Erfüllung der Anforderungen und Voraussetzungen nachweisen. Entsprechende Antragsvorlagen sind bei den Finanzbehörden erhältlich.

Ihr Fachhandwerker berät Sie gern, welches Produkt für Ihre Anwendung am besten geeignet ist.